FAQs
zu der neuen Lebens- und Sozialberatungs-Verordnung (BGBl II Nr. 116/2022; ab 21.09.2022 in Kraft) – siehe hier:
RIS - BGBLA_2022_II_116 - Bundesgesetzblatt authentisch ab 2004 (bka.gv.at)
Allgemein | Ausbildungsberechtigte | Inkrafttreten + Übergangsbestimmungen | Lehrgang |
Zeitstunde = 60 Minuten.
Der Zertifizierungsprozess wird aktuell neu entwickelt. Sobald die Entwicklung abgeschlossen ist, wird der Prozess publiziert und auch die derzeit genehmigten Ausbildungsinstitute in Kenntnis gesetzt.
Die Validierung entsprechend § 1 Z 10 erfolgt über die noch zu genehmigenden Ausbildungseinrichtungen. Ein diesbezüglicher Leitfaden wird diesen seitens des Fachverbandes zur Verfügung gestellt.
Dazu darf auf Anlage 1 Z 2. verweisen werden, diesem ist Folgendes zu entnehmen: Die Zeitstunden (ECTS) umfassen den erforderlichen Workload (das sind digitaler und analoger Präsenzunterricht, Vor- und Nachbearbeitung, Selbststudium und Prüfungsvorbereitung). Die Präsenzstunden umfassen sohin den digitalen und den analogen Präsenzunterricht. Die Angaben im Ausbildungscurriculum sind 250/10/55. Die Präsenzzeitstunden sind sohin mit 55 normiert.
Präsenzeitstunde = 60 Minuten.
Die Angaben im Ausbildungscurriculum sind 250/10/86, dh die Präsenzzeitstunden sind mit 86 normiert und müssen auch in diesem Ausmaß von den Ausbildungseinrichtungen angeboten werden.
Ein Modul ist eine Lehr- und Lerneinheit (inklusive Workload), das sich aus verschiedenen Lehrveranstaltungen zu einem ganzen inhaltlichen Teilgebiet zusammensetzt. Ein Modulbündel ist der Zusammenschluss von mehreren Modulen. Die Module in einem Modulbündel müssen miteinander unter den Lehrenden abgestimmt werden.